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“Wenn wir alles täten,
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Wissenswertes rund um die Heilpraktiker-PrüfungVon großem Interesse für Sie als Heilpraktikeranwärter/in ist - gerade am Ende Ihres medizinischen Ausbildungsabschnittes - der Ablauf der Heilpraktiker-Prüfung. Nachfolgend erhalten Sie grundlegende Informationen rund um das Prüfungsthema. Lassen Sie sich vom hohen Prüfungsniveau nicht schrecken, denn mit einer guten Ausbildung, Ihrem persönlichen Einsatz und Begeisterung an der Sache selbst ist die Prüfung auch zu meistern. 1. Die Heilpraktiker-PrüfungDie rechtliche Grundlage zur Berufsausübung des Heilpraktikers bildet das Heilpraktikergesetz (= Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung) vom 17.02.1939. § 1 dieses Gesetzes lautet:Wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, ausüben will, bedarf dazu der Erlaubnis. Durch eine Überprüfung beim Gesundheitsamt erwerben Sie die Erlaubnis, als Heilpraktiker/in tätig zu werden. Prüfungsablauf:Die Überprüfung setzt sich aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil zusammen. Der schriftliche Teil besteht aus 60 Fragen im Antwortwahlverfahren (multiple choice), für deren Bearbeitung Sie ca. 2 Stunden Zeit haben. Bei richtiger Beantwortung von mindestens 45 Fragen (75 %) werden Sie zur Fortsetzung der Überprüfung im mündlichen Teil zugelassen. Wird dieses Leistungsziel nicht erreicht, wird die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde verweigert. Die schriftliche Kenntnisüberprüfung muss dann wiederholt werden. Einige Wochen nach erfolgreichem Ablegen der schriftlichen Überprüfung wird Ihnen ein Termin für den mündlichen Teil zugewiesen. Die mündliche Prüfung dauert ca. 30 bis 60 Minuten und beinhaltet neben fachlichen Fragen auch praktische Aufgaben. Die mündliche Prüfung wird von einem Amtsarzt und (zumeist) zwei Heilpraktikern als Beisitzer abgenommen. Bei bestandener schriftlicher und mündlicher Prüfung wird Ihnen die Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung erteilt. Sie führen dann die Berufsbezeichnung Heilpraktiker/in. Seit Januar 1995 gelten für die Erlaubniserteilung in Bayern einheitliche Richtlinien. Die Gesundheitsämter haben vereinbart, den schriftlichen Teil der Überprüfung bayernweit zum gleichen Termin abzuhalten. Prüfungstermine in Bayern:
In unser Ausbildungskonzept der Abendschule
ist eine intensive Prüfungsvorbereitung
integriert, die Sie Schritt für Schritt an die Heilpraktiker-Prüfung
heranführt. 2. Zulassungsvoraussetzungen für die ErlaubniserteilungIn nur wenigen Ländern gibt es einen Beruf, der mit dem Status des Heilpraktikers in Deutschland vergleichbar wäre. Mit der Erlaubniserteilung wird es auch Nichtärzten gestattet, die Heilkunde unter der Berufsbezeichnung Heilpraktiker/in auszuüben, das bedeutet: Es gibt in Deutschland zwei Heilberufe: Arzt und Heilpraktiker. Deshalb erwartet den Antragssteller eine anspruchsvolle Kenntnisüberprüfung auf hohem Niveau beim Gesundheitsamt, die sich durch die große Verantwortung, die bei der Berufsausübung zu tragen ist, rechtfertigt. Aus gutem Grund kann die Heilpraktiker-Prüfung in der Regel nur dann erfolgreich abgeschlossen werden, wenn eine qualifizierte und zielgerichtete Ausbildung vorausgegangen ist. Der Lehrplan unserer Abendschule wurde auf die Prüfungsanforderungen abgestimmt und beinhaltet medizinische Themen, die für die Prüfung und die Praxis relevant sind. Folgende Voraussetzungen müssen Sie nach Ihrer Ausbildung erfüllen, um zur HP-Prüfung beim Gesundheitsamt zugelassen zu werden (geregelt durch die 1. Durchführungsverordnung zum Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung):
Wenn Sie diese Anforderungen erfüllen, werden Sie zur Heilpraktikerprüfung zugelassen, wobei Sie bei der zuständigen Gesundheitsbehörde durch einen Amtsarzt auf Ihre Kenntnisse und Fähigkeiten überprüft werden. Die bestandene schriftliche und mündliche Überprüfung berechtigt
Sie dann zur Berufsausübung unter der Berufsbezeichnung Heilpraktiker/in.
3. Anmeldung zur Heilpraktiker-PrüfungDie Prüfungszulassung wird beantragt über die untere Verwaltungsbehörde Ihres Wohnortes (Landratsamt). Von dort wird Ihr Antrag an das zuständige Gesundheitsamt weitergeleitet. Für Ihre Anmeldung zur Heilpraktiker-Prüfung benötigen Sie folgende Unterlagen:
4. Inhalte der Heilpraktiker-PrüfungDer prüfungsrelevante Stoff erstreckt sich über die gesamte Schulmedizin, fachpraktische Themengebiete und einzelne naturheilkundliche Bereiche. (Genauere Informationen können Sie über unser Büro einholen.) Folgende Fachgebiete sind besondere Grundlagen der Überprüfung:
Die große Therapiefreiheit des Heilpraktikers macht es notwendig, dass der/die Heilpraktikeranwärter/in für die Überprüfung beim Gesundheitsamt wie auch für die nachfolgende Praxistätigkeit einen hohen Wissensstand erreicht und sich auch nach bestandener Prüfung weiterbildet. Das zweifellos hohe Prüfungsniveau bietet in sich zwei immense Vorteile: 1. Antrieb zu sein dafür, aus eigenem Interesse und zum Dienste an den Patienten einen ebenso hohen Wissensstandard zu erreichen 2. den Berufsstand des Heilpraktikers auf einer anspruchsvollen Ebene zu halten Wir wünschen Ihnen für Ihren naturheilkundlichen Werdegang die richtige Entscheidung, viel Erfolg und die notwendige Begeisterung! Ihre Forum NAT |